Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Yogability UG (haftungsbeschränkt) („Yogability“)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden ab dem 01.10.2020 Anwendung und gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen in den Yogastudios von Yogability in Herdecke

  • Auf dem Schnee (Auf dem Schnee 16 in 58313 Herdecke)
  • Quartier Ruhr Aue (Mühlenstraße 9 in 58313 Herdecke)

sowie Workshops, Retreats, Aus- und Weiterbildungen, Seminare und Angebote von Yogability unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht einzelvertraglich etwas anderes ergibt.

1 Angebote

1.1 Yogability bietet abgeschlossene und fortlaufende Yogakurse im den eigenen Räumlichkeiten (im Folgenden „Kurse“ genannt) an.

1.2  Yogability bietet wechselnde Yogaangebote wie Workshops, Retreats und Reisen mit unterschiedlichen Lehrern an unterschiedlichen Veranstaltungsorten im In- und Ausland an (im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt).

1.3 In Kooperation mit Ashtanga Yoga Innovation (AYI®) bietet Yogability Ausbildungen zum Yogalehrer „Yogalehrer AYI® Inspired“, „Yogalehrer AYI® Advanced“ an (im Folgendem „Ausbildung“ genannt).

2 Tarife für Kurse

Folgende Tarife stehen zur Verfügung:

2.1 Mitgliedschaftsverträge (im Folgenden „Mitgliedschaften“) sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Kursteilnahme (gemäß Ziffer 1.1) berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich mangels Kündigung automatisch. Yogability bietet Mitgliedschaften mit Laufzeiten von 3, 6 und 12 Kalendermonaten an. Veranstaltungen (gemäß Ziffer 1.2) sowie Ausbildungen (gemäß Ziffer 1.3) sind hierbei von der Inanspruchnahme ausgeschlossen und müssen separat bezogen werden.

2.2 Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Eine Kündigung ist nicht möglich. Folgende Mehrfachkarten sind erhältlich:

Kurskarten gültig für alle Kurse:

– 1er-Karte (Gültigkeit 1 Monat ab Erstbesuch)
– 5er-Karte (Gültigkeit 3 Monate ab Erstbesuch)
– 10er-Karte (Gültigkeit 6 Monate ab Erstbesuch)
– 20er-Karte (Gültigkeit 12 Monate ab Erstbesuch)

Kurskarten gültig für die Mysore Kurse

– 5er-Karte (Gültigkeit 6 Wochen ab Erstbesuch)
– 10er-Karte (Gültigkeit 12 Wochen ab Erstbesuch)

2.3 Veranstaltungen, Ausbildungen sowie Einzelangebote (wie Einzelunterricht, Yoga-Therapie, u.ä.) sind gesondert zu vergütende Leistungen.

3 Nutzungsberechtigung

3.1 Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag bzw. im Teilnehmerkonto des Buchungssystems als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (im Folgenden „Teilnehmer“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Teilnehmers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Yogability die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

3.2 Die Hausordnung von Yogability ist zu beachten.

4 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

4.1 Mitgliedschaften werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag für die Dauer von 3, 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

4.2 Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sie die Mitgliedschaft stillschweigend jeweils um die vereinbarte Grundlaufzeit, d.h. bei 6 Monaten jeweils um weitere 6 Monate, bei 12 Monaten um jeweils weitere 12 Monate. Mitgliedschaften von 3 Monaten Grundlaufzeit verlängern sich nicht und enden nach der Vertragsdauer automatisch.

4.3 Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4.4 Dem Teilnehmer steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

4.5 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig. Die Kündigungserklärung des Teilnehmers ist postalisch an Yogability, Auf dem Schnee 16, 58313 Herdecke zu senden.

4.6 Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

4.7 Bei Mehrfachkarten besteht über die Rückgabemöglichkeit nach Ziffer 3.1 Satz 3 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

5 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit) für Mitgliedschaften

5.1 Eine Ruhezeit für einen Mitgliedschaftsvertrag ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Teilnehmers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Teilnehmers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Yogability durch schriftliche Erklärung des Teilnehmers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich. Die Dauer der Ruhezeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt.

5.2 Die Vereinbarung einer Ruhezeit für Mehrfachkarten ist nicht möglich.

6 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

6.1 Yogability ist berechtigt, die maximale Anzahl der Teilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein, bei Veranstaltungen oder im Einzelfall und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen (z.B. räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer) oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich ist. Eine Begrenzung wird per E-Mail und über die Website bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Yogalehrer bestimmt.

6.2 Bei großem Interesse an einzelnen Kursen und/oder Veranstaltungen ist Yogability berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Kurse und/oder Veranstaltungen mit Voranmeldepflicht werden auf der Website, im Buchungs-App entsprechend markiert. Voranmeldungen können über die Webseite (www.yogability.de) oder die mobile App von Yogability erfolgen und sind verbindlich. Der Rücktritt von Kursen ist bis maximal 2 Stunden vor Start des Kurses kostenfrei möglich und kann über die mobile App, Website oder telefonisch erfolgen.

6.3 Um eine ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Teilnehmer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht. Kurse vom Typ „Mysore “ können (vorausgesetzt es sind noch Plätze frei) innerhalb des ausgeschriebenen Zeitraums frei betreten und verlassen werden.

6.4 Yogability behält sich das Recht vor, die Teilnahme an ausgewählten Kursen (wie z.B. Mysore) und/oder Veranstaltungen von Vorkenntnissen abhängig zu machen. Ob der Teilnehmer die notwendigen Vorkenntnisse mitbringt, kann mit dem Yogalehrer besprochen werden.

6.5 Yogability ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Teilnehmer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

6.6 Yogability ist im Rahmen von Ziffer 6.5 insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Yogability behält sich unter Berücksichtigung einer rechtzeitigen Ankündigung vor, an offiziellen Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu schließen.  Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung der Kurse wegen Betriebsferien. Betriebsferien wird Yogability per Newsletter und auf der Website mindestens eine Woche im Voraus ankündigen.

6.7 Online-Angebote:

Sollte die Durchführung von fortlaufenden Kursen gemäß Ziffer 1.1, Workshops gemäß Ziffer 1.2 oder Ausbildungen gemäß Ziffer 1.3 aufgrund von Regelungen und / oder behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz untersagt oder mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden, behält sich Yogability das Recht vor, die oben aufgeführten Angebote per Online-Übertragung oder wahlweise als Hybrid-Lösung (im Folgenden „Online-Angebot“) anzubieten. Yogability wird dem Teilnehmer den Wechsel auf Online-Angebot mindestens 24 Stunden im Voraus über die Website und per E-Mail ankündigen.

Für die Übertragung von Online-Angeboten nutzt Yogability den Streaming-Anbieter Zoom®. In diesem Zusammenhang gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien von Zoom®. Zoom® ist ein US-amerikanisches Unternehmen mit Sitz in San Jose, Kalifornien. Es bietet Fernkonferenzdienste an, die Videokonferenzen, Onlinebesprechungen, Chat und mobile Zusammenarbeit kombinieren. Zweck der Verarbeitung liegt insbesondere in der Kommunikation und in der Durchführung von Videokonferenzen, Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bei Zoom ist insbesondere eine Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1a DSGVO beziehungsweise berechtigte Interessen nach Artikel 6 Abs. 1 S.1f DSGVO. Die von Zoom veröffentlichten Datenschutzbestimmungen die unter https://zoom.os/gdpr abgerufen werden können, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Zoom.

Zur Teilnahme an dem Online-Angebot ist der Download der dazu nötigen Software oder App auf einem Laptop, Tablet oder Smartphone des Teilnehmers notwendig. Über den Zoom-Nutzereinstellungen kann der Teilnehmer frei über die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Kamerafunktion sowie Wahl des Benutzernamens entscheiden.

Im Falle von Online-Angeboten kann der Yogalehrer nicht unmittelbar und sofort eingreifen, wenn Fehlhaltungen eingenommen werden. Insbesondere dann nicht, wenn der Teilnehmer die Kamerafunktion nicht nutzt. Yogability bzw. der Yogalehrer haftet nur eingeschränkt für Schäden des Teilnehmers, nämlich nur bei einer Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Yogability, des Yogalehrers, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dem Teilnehmer treffen besondere Pflichten und Obliegenheiten bei der Teilnahme am Online-Angebot. Er muss versuchen, sofort mit Yogability Kontakt aufzunehmen, wenn er Probleme mit einer bestimmten Übung hat oder befürchtet, eine Fehlstellung einzunehmen. Kommt er dieser Pflicht nicht unverzüglich nach, trifft dem Teilnehmer bei einem eventuell auftretenden Schaden ein erhebliches Mitverschulden.

6.8 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung, Umstellung auf Online-Angebot oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Monatsbeitrages der Mitgliedschaft zu verlangen. Weiterhin kann der Teilnehmer bei Mehrfachkarten keine Verlängerung der Gültigkeit für die Dauer der Betriebsferien verlangen.

7 Bezahlung, Stornierung

7.1 Teilnahmegebühren sind für Kurse entweder durch Erwerb von Einzel- und Mehrfachkarten oder durch Abschluss einer Mitgliedschaft im Voraus zu bezahlen. Sämtliche Karten und Mitgliedschaften können vor Ort im Studio, online oder über die Yogability-App erworben werden.

7.2 Teilnahmegebühren für Veranstaltungen sind im Voraus per Banküberweisung, Paypal, per Kreditkarte oder bar zu zahlen. Zahlungen direkt vor bzw. bei der Veranstaltung sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen vorheriger Absprache. Der Platz für eine Veranstaltung ist erst reserviert, wenn die volle Kursgebühr eingegangen ist.

7.3 Die Teilnahmegebühren sowie Bezahlungsmodalitäten für Ausbildungen werden im Ausbildungsvertrag fixiert.

7.3 Müssen Veranstaltungen aufgrund mangelnder Teilnehmeranzahl abgesagt werden, so informiert Yogability den Teilnehmer darüber schnellstmöglich und erstattet dem Teilnehmer den gezahlten Betrag zurück.

7.4 Bei schriftlicher Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer bis zu 14 Tage vor dem Beginn erstattet Yogability 50 % des kompletten Betrages zurück. Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Betrages ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer eine Ersatzperson finden, der anstelle seiner an der Veranstaltung teilnimmt, ist dies möglich.

8 Teilnahmegebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

8.1 Die Teilnahmegebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Tarifes ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Veranstaltungen, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

8.2 Der Teilnehmer einer Mitgliedschaft verpflichtet sich, die Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen. Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.

8.4 Der Teilnehmer einer Mitgliedschaft verpflichtet sich, Yogability zum Zwecke der Zahlung des Aufnahmebeitrages und der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Yogability unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den 1. oder 15. eines Monats festgelegt.

8.5 Yogability ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Yogability mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Teilnehmer steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

8.6 Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Yogability berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

8.7 Sofern Yogability besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Yogability ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

8.8 Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Yogability eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

9 Teilnahmefähigkeit

Bei allen Angeboten (Kursen, Veranstaltungen, Ausbildungseinheiten, Online-Angeboten, o.ä.) ist Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt.

Befindet sich der Teilnehmer in ärztlicher und/oder psychotherapeutischer Behandlung, so ist die Teilnahme an den Angeboten von Yogability nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung durch den jeweiligen Arzt bzw. Therapeuten möglich. Bestehen Vorerkrankungen und/oder Beeinträchtigungen, die zu einer Einschränkung der Teilnahme an einem Kurs oder Veranstaltung führen könnten, ist der Teilnehmer verpflichtet, Yogability vor der Teilnahme darüber zu informieren.

10 Höhere Gewalt

10.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die Yogability die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren, oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Yogability nicht.

10.2 Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Krieg und andere militärische Konflikte, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

10.3 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit Yogability auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese auf Grund höherer Gewalt verzögert.

10.4 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

10.5 Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.

11 Haftung

11.1 Yogability haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) Yogability, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Yogability in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

11.2 Darüber hinaus haftet Yogability, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Yogability oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

11.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11.4 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Für die von Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Yogability keine Haftung.

11.5 Yogability haftet nicht für Schäden und Verletzungen, die durch eigenes Verschulden der Teilnehmer/in entstehen.

11.6 Yogability sichert für keine seiner Leistungen besondere Eigenschaften, insbesondere Erfolgsversprechen zu.

12 Datenschutz 

12.1 Yogability weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

13.2 Yogability behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder zugelassene Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.

13 Bankverbindung

Empfänger: Yogability UG (haftungsbeschränkt)

IBAN: DE42 4505 0001 0003 0666 44

BIC /SWIFT: WELADE3HXXX

BANK: SPARKASSE HAGEN HERDECKE

14 Schlussbestimmung/Nebenabrede/Gerichtsstand

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, der Preise und sämtlicher Angebotsverträge sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.

Die aktuellen AGB hängen in den Räumlichkeiten von Yogability aus und können unter www.yogability.de/AGB als PDF heruntergeladen werden.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich zulässig, dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Bezweckten bzw. gewollten am ehesten entspricht.

14.3 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von Yogability zuständige örtliche Gericht.

14.5 Für alle Rechtsbeziehungen ist das deutsche Recht anwendbar.

14.6 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Herdecke, der 01. Oktober 2020

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